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Film und Buch

„Die Rosenschlacht“ von Jay Roach

Bis dass der Tod sie scheidet


So lebten sie glücklich verheiratet bis ans Ende ihrer Tage – diese Mär gilt heute in immer weniger Fällen. 2024 betrug die Scheidungsrate in Deutschland knapp 36 Prozent, in Großbritannien 42 Prozent und in den USA sogar über 51 Prozent. Keine gute Prognose also für Theo (Benedict Cumberbatch) und Ivy (Olivia Colman). Liebe auf den ersten Fick heißt es für die Köchin und den Architekten aus London, die sich in Ivys Küche kennenlernen und danach spontan entschließen, gemeinsam nach Kalifornien auszuwandern, um dort ein glücklicheres, freieres Leben zu führen. Das geht auch zehn Jahre gut.

Eine schwarzhumorige Erinnerung daran, dass frühe Romantik zu brodelndem Groll und sadistischer Gewalt führen kann, präsentierte uns Danny DeVito schon vor 30 Jahren, als er Warren Adlers Roman „Der Rosenkrieg“ mit Kathleen Turner und Michael Douglas in den Hauptrollen verfilmte. Die Kronleuchter-Szene dürfte allen, die den Film damals gesehen haben, in Erinnerung geblieben sein. Besser geworden sind Beziehungen seitdem nicht, woran schon der witzige Vorspann dieses Remakes erinnert: Ein verliebtes Strichmännchen-Paar segelt gemeinsam zum Turtles-Song „Happy Together“ auf Wolke sieben und endet eingesperrt in zwei getrennten Flaschen – so nah beieinander und doch so weit voneinander entfernt. Der Anfang vom Ende von Ivys und Theos „Happy Together“ wird mit Blitz und Donner eingeläutet. An dem Tag bricht Theos Karriere als Architekt wortwörtlich zusammen, während Ivys bis dahin eher als Liebhaberei geführtes Lokal raketenartig abhebt und bald zum beliebten Restaurant wird. Während Ivy fortan im Sterne(koch)himmel schwebt, kümmert sich Theo um ihre sehr ehrgeizigen Kinder, die sich im Alter von 13 Jahren von Zuhause verabschieden und eine Scheidung der Eltern befürworten. Auch die Eheberaterin, die das Paar aufsucht, sieht keinerlei Zukunft für deren Ehe und rät zur Scheidung. Das finden die Roses seltsam, wo sie doch dafür zahlen, die Ehe zu retten – was Theo wiederum dazu veranlasst, die Erstattung der Parkgebühren einzufordern. Diese gescheiterte Sitzung ist nur eine der vielen sehr witzigen Szenen in dieser gelungenen Komödie. Weiter lesen auf choices.de

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Vorträge & Moderationen

ICADA Kongress 2025

Moderation des ICADA Naturkosmetik Kongresses im Imlauer Hof, Salzburg, am 10.07.2025

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Gesellschaft und Umwelt

So ein Pech!

Ich habe lange gezögert, ehe ich mich im August 2022 zu einer empfohlenen Hüft-OP durchgerungen habe, einer „Routine-OP“, bei der so gut wie nichts schiefgehen könne, hieß es, durch das Rapid Recovery Programm würde ich binnen weniger Tage entlassen werden und nach drei Wochen Reha „good to go“ sein. Heute, fast drei Jahre, mehrere Rehas und unzählige Stunden Physiotherapie später, kann ich mich zwar ohne Rollstuhl, Rollator oder Krücken bewegen, bin aber nun ein „Mensch mit Behinderung“. Was ist passiert?

Der Ischias-Nerv wurde bei der OP zerquetscht. Folge: Unterschenkel und Fußlähmung gepaart mit den schlimmsten Schmerzen, die ich je gehabt habe. Dagegen war die Geburt meines Sohnes ein Spaziergang. Medizinischer Name für die Nervenschmerzen: Polyneuropathie. Kunst- oder besser Behandlungsfehler nennt man das, was mir passiert ist. Laut Medizinischem Dienst (MD) wurden im Jahr 2023 fast 12.500 Verdachtsfälle gemeldet und fast 3.600 als Behandlungsfehler anerkannt. Aber das sind nur die gemeldeten Fälle, für die Gutachten erstellt wurden – ungeachtet der Dunkelziffer von Geschädigten, die keine Meldung machen, weil sie ohnehin keine Unterstützung durch ihre Krankenkassen oder vom MD erwarten. Denn selbst bei den gemeldeten Schäden werden 70% vom MD nicht als Behandlungsfehler anerkannt.

Dunkelziffer und Intransparenz

Einen erlittenen Schaden als Behandlungsfehler anerkannt zu bekommen, gleicht einer Zitterpartie. Die Geschädigten müssen nämlich nachweisen, dass ihr Schaden eine direkte Folge der Behandlung ist. Doch für Laien sind medizinische Sachverhalte schwer zu verstehen, wie sollen sie das nachweisen? Wo doch Krankenhäuser und Ärzt:innen, um Reputationsverluste zu vermeiden, intransparent agieren und über Kolleg:innen selten negative Gutachten verfasst werden. Ich hatte laut Gutachter einfach „Pech“. Ein schuldhaftes Handeln könne nicht nachgewiesen werden.

Wie es weiter geht? Das lesen Sie HIER.